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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet (SO) Pflegeeinrichtung Burghalde" nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Hohberg-Niederschopfheim mit Umweltbericht nach § 2a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohberg hat am 03.04.203 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung "Burghalde" in Hohberg-Niederschopfheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung vom 18.09.2017 aufgehoben.

 
Im Weiteren hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohberg am 03.04.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet (SO) Pflegeeinrichtung Burghalde" nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Hohberg-Niederschopfheim mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB gefasst.
 
-Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB-
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung hat der Gemeinderat am 03.04.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer 4-wöchigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung, Einsicht und Erörterung der Planung, auf der Grundlage des Vorentwurfs in der Fassung vom 24.03.2023, durchzuführen. Die Gelegenheit zur Äußerung, Einsicht und Erörterung der Planung besteht bis zum 05.05.2023 bei der Gemeindeverwaltung Hohberg, Freiburger Str. 32, 77749 Hohberg, Zimmer 009 während den üblichen Dienstzeiten.
Weitere Gelegenheit zur Einsicht der Planunterlagen besteht im Internet auf der Homepage der Gemeindeverwaltung unter “www.hohberg.de“ bei „Rathaus“, „Bebauungsplan“,  „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet (SO) Pflegeeinrichtung Burghalde“.
 
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet (SO) Pflegeeinrichtung Burghalde“ vom 24.03.2023 in der Vorentwurfsfassung besteht aus folgenden Teilen:
- Satzung
- Übersichtskarte
- Planzeichnung
- Planungsrechtliche Festsetzungen gem. BauGB
- Örtliche Bauvorschriften gem. LBO Baden-Württemberg
- Begründung
 
An umweltbezogenen Informationen liegen derzeit vor:
-Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und artenschutzrechtlicher Betrachtung vom 27.03.2023, IUS Institut für Umweltstudien Weibel & Ness GmbH, Heidelberg
-Gutachten - Prognose und Beurteilung der Verkehrs- und Betriebslärmeinwirkung auf das Plangebiet vom 12.01.2023, Dr. Wilfried Jans Büro für Schallschutz, Ettenheim
 
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,68 ha – einem Teilbereich des Flur-stücks Nr. 942/1, einem Teilbereich des Flurstücks Nr. 7613 sowie einem Teilbereich des Flurstücks Nr. 950 – und liegt auf der Gemarkung Niederschopfheim. Er wird begrenzt im Norden durch das Flurstück Nr. 7614 (Alte Landstraße), im Osten durch das Flurstück Nr. 933, im Süden durch das Flurstück Nr. 934, Teilbereich des Flurstücks Nr. 942/1 und das Flurstück Nr. 951 und im Westen durch einen Teilbereich des Flurstück Nr. 950.
Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

 


 
Ziele und Zwecke der Planung:
Auf dem Flurstück Nr. 942/1, Gemarkung Hohberg-Niederschopfheim ist die Errichtung einer Pflegeeinrichtung vorgesehen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen soll der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Pflegeeinrichtung Burghalde“ aufgestellt werden.
Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg wird geändert und ein Bebauungsplan wird aufgestellt.
 
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. eingestellt ist.
 
Der Aufhebungs- und Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
 
Hohberg, den 06.04.2023
 
Andreas Heck
Bürgermeister

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