Satzungshinweis
Die Abgaben (Steuern und Gebühren) werden in den Satzungen vollständig dargestellt.
Hebesätze Grundsteuer und Gewerbesteuer
- Grundsteuer A: 350 v.H auf den Grundsteuermessbetrag
- Grundsteuer B: 400 v.H auf den Grundsteuermessbetrag
- Gewerbesteuer: 360 v.H auf den Gewerbesteuermessbetrag
Wasser & Abwasser
- Wassergebühren
- Frischwassergebühren:
3,01 €/m³ + 7% MwSt
Gesamt pro m³ 3,22 €/m³
- Grundgebühren (Zählergebühren):
Zählergröße MID Q3 (4); EWG Qn 2,5:
2,00 € / Monat + 7% MwSt
Gesamt pro Jahr: 25,68 € - Abwassergebühren:
- Schmutzwasser 1,69 €/m³
- Niederschlagswasser 0,28 €/m²
- Erschließungsbeiträge:
- 95 % der anrechnungsfähigen Kosten das Erschließungsgebiet
- Kleineinleiterabgaben:
- 35,79 €/Person
- Entwässerungsbeitrag:
- 3,44 je m³ Nutzungsfläche für den öffentlichen Entwässerungskanal
Benutzungsgebühren für die Erstellung des Grabes
- Reihengrab: 655,00 €
- Einzelwahlgrab: 655,00 €
- Einzeltiefengrab: 720,00 €
- Doppelwahlgrab: 655,00 €
- Doppeltiefengrab: 720,00 €
- Urnengrab: 430,00 €
- Kindergrab: 315,00 €
Grabnutzungsgebühren
- für 25 Jahre Grabnutzung (Kaufgrab):
- Einzelwahlgrab: 1.100,00 €
- Einzeltiefengrab: 1.600,00 €
- Doppelwahlgrab: 1.960,00 €
- Doppeltiefengrab: 2.800,00 €
- Urnengrab: 800,00 €
- Kindergrab: 300,00 €
- für Reihengräber:
- Reihengrab: 800,00 €
- Rasenreihengrab: 760,00 € zzgl. Pflegebeitrag
- Urnenrasenreihengrab: 650,00 € zzgl. Pflegebeitrag
Hallenbenutzungsgebühren
- Trainingsbetrieb je Hallendrittel:
- Jugendmanschaften: 2,00 €/Stunde
- Erwachsene: 5,00 €/Stunde
- Trainingsbetrieb für Mannschaften:
- Mannschaften, die Eintritt für ihre Spiele verlangen: 7,00 €/Stunde
- Sportliche Veranstaltung je Hallendrittel:
- Veranstaltungen ohne Eintritt: 5,00 €/Stunde
- Veranstaltungen mit Eintritt: 10,00 €/Stunde
- Kulturelle und Sonstige Veranstaltungen:
- Hohberger Vereine 1. Tag 450,00 € / je weiterer Tag 100,00 €
- Auswertige Vereine 1. Tag 750,00 € / je weiterer Tag 200,00 €
- Hier erhalten Sie alle Hallenbenutzungsgebühren (auch Foyer)
Vergnügungssteuer
- Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit:
ab 2021: 15 % der elektronisch gezählten Bruttokasse, mindestens 100 €/Monat
ab 2022: 20 % der elektronisch gezählten Bruttokasse, mindestens 100 €/Monat - Geldspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit:
ab 2021: aufgestellt in einer Spielhalle: 80 €/Monat
ab 2021: aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort: 40 €/Monat
ab 2022: aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort: 50 €/Monat