Gemeinde Hohberg

Seitenbereiche

Herzlich Willkommen in Hohberg
Navigation

Seiteninhalt

Satzungshinweis

Die Abgaben (Steuern und Gebühren) werden in den Satzungen vollständig dargestellt.

Hebesätze Grundsteuer und Gewerbesteuer

Es gelten nachstehende Hebesätze bis 31.12.2024

  • Grundsteuer A: 350 v.H auf den Grundsteuermessbetrag
  • Grundsteuer B: 400 v.H auf den Grundsteuermessbetrag
  • Gewerbesteuer: 360 v.H auf den Gewerbesteuermessbetrag

gemäß Haushaltssatzung 2024 vom 29.01.2024

Es gelten nachstehende Hebesätze ab 01.01.2025

  • Grundsteuer A: 450 v.H auf den Grundsteuermessbetrag
  • Grundsteuer B: 280 v.H auf den Grundsteuermessbetrag
  • Gewerbesteuer: 380 v.H auf den Gewerbesteuermessbetrag

gemäß Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 02.12.2024
gültig ab 01.01.2025

Informationen zu den Grundsteuerbescheiden 2025 der Gemeinde Hohberg

Das Finanzamt informiert: Versand der Grundsteuerbescheide 2025

Hundesteuer

  • 1. Hund: 96,00 €
  • 2. Hunde und jeden weiteren: 192,00 €
  • Zwingerhund: 288,00 €
  • Kampfhunde: 1020,00 €
  • Begleithund: 84,00 €
  • Verlust einer Hundesteuermarke: 10,00 €
  • Hier die FAQ`s zur Hundehaltung
  • Hier die Standorte der Hundekotstationen

Wasser & Abwasser

Benutzungsgebühren für die Erstellung des Grabes

  • Reihengrab: 655,00 €
  • Einzelwahlgrab: 655,00 €
  • Einzeltiefengrab: 720,00 €
  • Doppelwahlgrab: 655,00 €
  • Doppeltiefengrab: 720,00 €
  • Urnengrab: 430,00 €
  • Kindergrab: 315,00 € 

Grabnutzungsgebühren

  • für 25 Jahre Grabnutzung (Kaufgrab):
  • Einzelwahlgrab: 1.100,00 € 
  • Einzeltiefengrab: 1.600,00 €
  • Doppelwahlgrab: 1.960,00 €
  • Doppeltiefengrab: 2.800,00 €
  • Urnengrab: 800,00 €
  • Kindergrab: 300,00 €
  • für Reihengräber:
  • Reihengrab: 800,00 €
  • Rasenreihengrab: 760,00 € zzgl. Pflegebeitrag
  • Urnenrasenreihengrab: 650,00 € zzgl. Pflegebeitrag

Hallenbenutzungsentgelte

  • Hier erhalten Sie alle Hallenbenutzungsentgelte ab 01.01.2025

Vergnügungssteuer

  • Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit:
    20 % der elektronisch gezählten Bruttokasse, mindestens 100 €/Monat
  • Geldspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit:
    aufgestellt in einer Spielhalle: 80 €/Monat
    aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort: 50 €/Monat

Weitere Informationen

Hohberg in Bilder

Schauen Sie doch mal im Fotoalbum vorbei.

Weiter zur "Bildergalerie"

Mitarbeiter Rathaus

Hier kommen Sie direkt zu den einzelnen Ansprechpartnern.

Weiter zur Mitarbeiterliste