Satzungshinweis
Die Abgaben (Steuern und Gebühren) werden in den Satzungen vollständig dargestellt.
Hebesätze Grundsteuer und Gewerbesteuer
Es gelten nachstehende Hebesätze ab 01.01.2026 |
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Wasser & Abwasser
Hallenbenutzungsentgelte
- Hier erhalten Sie alle Hallenbenutzungsentgelte ab 01.01.2025
Vergnügungssteuer (gültig ab 01.10.2025)
- Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit:
25 % der elektronisch gezählten Bruttokasse, mindestens 125 €/Monat - Geldspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit:
aufgestellt in einer Spielhalle: 80 €/Monat
aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort: 50 €/Monat
Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer













