Gemeinde Hohberg

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Satzungshinweis

Die Abgaben (Steuern und Gebühren) werden in den Satzungen vollständig dargestellt.

Hundesteuer

  • 1. Hund: 96,00 €
  • 2. Hunde und jeden weiteren: 192,00 €
  • Zwingerhund: 288,00 €
  • Kampfhunde: 1020,00 €
  • Begleithund: 84,00 €
  • Verlust einer Hundesteuermarke: 10,00 €
  • Hier die FAQ`s zur Hundehaltung
  • Hier die Standorte der Hundekotstationen

Benutzungsgebühren für die Erstellung des Grabes

  • Reihengrab: 655,00 €
  • Einzelwahlgrab: 655,00 €
  • Einzeltiefengrab: 720,00 €
  • Doppelwahlgrab: 655,00 €
  • Doppeltiefengrab: 720,00 €
  • Urnengrab: 430,00 €
  • Kindergrab: 315,00 € 

Grabnutzungsgebühren

  • für 25 Jahre Grabnutzung (Kaufgrab):
  • Einzelwahlgrab: 1.100,00 € 
  • Einzeltiefengrab: 1.600,00 €
  • Doppelwahlgrab: 1.960,00 €
  • Doppeltiefengrab: 2.800,00 €
  • Urnengrab: 800,00 €
  • Kindergrab: 300,00 €
  • für Reihengräber:
  • Reihengrab: 800,00 €
  • Rasenreihengrab: 760,00 € zzgl. Pflegebeitrag
  • Urnenrasenreihengrab: 650,00 € zzgl. Pflegebeitrag

Hallenbenutzungsentgelte

  • Hier erhalten Sie alle Hallenbenutzungsentgelte ab 01.01.2025

Vergnügungssteuer (gültig ab 01.10.2025)

  • Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit:
    25 % der elektronisch gezählten Bruttokasse, mindestens 125 €/Monat
  • Geldspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit:
    aufgestellt in einer Spielhalle: 80 €/Monat
    aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort: 50 €/Monat

Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer

Weitere Informationen

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