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Die Gemeinde Hohberg schreibt einen Wohnbauplatz im Neubaugebiet "Laugasserfeld im Bindenesel" zur Veräußerung öffentlich aus.
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Vielfältige Informationen aus dem Gemeindeleben und spannende Einblicke in die Arbeit hiesiger Einrichtungen, Vereine und Unternehmen bietet die neu veröffentlichte Ausgabe der Hohberger Notizen. Auf über 280 Seiten finden sich eine Vielzahl an Personen, Ereignisse und Themen, die 2022 in der Gemeinde wichtig waren.
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Gemeinde und Telekom unterzeichnen gemeinsame Erklärung zum weiteren Breitbandausbau
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Die stellvertretende Kindergartenleiterin Frau Lena Himmelsbach des Kindergartens Hofweier Haus St. Wolfgang an der Reisengasse 21 freut sich: „Die Kinder können nun wieder das gesamte Außengelände nutzen und draußen spielen“. Aufgrund eines kaputten Zauns konnten die Kinder der Einrichtung den unteren Spielebereich des Außengeländes zeitweise nur eingeschränkt nutzen. Diese Situation gehört nun der Vergangenheit an.
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An der Gemeinschaftsschule Hohberg wurde am 21. April mit einer großen Feier der neue Trakt eingeweiht. Coronabedingt konnte eine Einweihungsfeier des neuen Gebäudeteils zum Schuljahresbeginn 2021/2022 nicht stattfinden. Diese wurde nun nachgeholt. Neben zahlreichen Amts- und Würdenträgern, Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, war auch die interessierte Bevölkerung herzlich eingeladen. Zahlreiche Gäste waren der Einladung gefolgt.
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Nach dem ersten Bauabschnitt des Glasfaserausbaus in Hohberg im Ortsteil Niederschopfheim für rund 1.000 Haushalte folgt nun der zweite Bauabschnitt für weitere rund 1.400 Haushalte. Bürgermeister Andreas Heck zeigt sich sehr erfreut, dass die Deutsche Telekom ebenfalls die Ortsteile Dierbsurg und Hofweier im Eigenbetrieb mit Glasfaser ausbaut.
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-Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses der Einbeziehungssatzung „Burghalde“, Hohberg-Niederschopfheim sowie des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB-
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-Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB-
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bitte bachten Sie, dass Veranstaltungen abgesagt werden können.
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