Gemeinde Hohberg

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Trinkwasserversorgung Hohberg

Verwaltung:

Christof Kaiser (Betriebsleiter) Tel. 07808 88-30

Tanja  Münchenbach Tel.: 07808 88-35,  Di-Fr 8 -12 Uhr, Mi. 14 -18 Uhr
Freiburger Straße 32, 77749 Hohberg
E-Mail schreiben

 

Technisches Personal
Mobil/Bereitschaft: 0151 58026036
Lukas Pfeffer (Wassermeister)
Bruno Vollmer (Wassermeister)
Johannes Müller
Andreas Schneider

Aktuelles

Befüllung eines Swimmingpools oder Schwimmteich mit Standrohr

Die Befüllung eines Swimmingpools oder Schwimmteich erfolgt in den meisten Fällen mit Trinkwasser. Bisher konnte bei größeren Füllmengen ein Standrohr bei der Wasserversorgung Hohberg zur direkten Entnahme aus dem öffentlichen Leitungsnetz beantragt werden. Durch die Anbringung des Standrohrs/Wasserzählers wird die abgenommene Menge gemessen und nach dem Verbrauch abgerechnet.

Die Befüllung seitens der Wasserversorgung kann bei erstmaliger Inbetriebnahme eines Schwimmbades (Erstbefüllung) ein Standrohr mit entsprechender Entnahme zur Verfügung gestellt werden.

Eine Auffüllung muss über die eigenen Wasserentnahmestellen mittels eigenen Gartenschlauch erfolgen.  

Eine Befüllung über den Gartenwasserzähler ist nicht zulässig! Dieser ist ausschließlich für die Bewässerung des Gartens vorgesehen, da hierfür keine Abwassergebühren anfallen.

Bei Inanspruchnahme eines Standrohres fallen nachfolgende Gebühren an:
Miete Standrohr: 15,00 € je angefangener Monat
Arbeitszeit: 2 Std. à 57,00 €
Abrechnung Wassergebühren nach Verbrauch  
Jeweils zuzüglich 7 % Mwst.
Abrechnung Schmutzwassergebühren nach Verbrauch

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Tel. 07808/88-35 Frau Münchenbach oder an unseren Wassermeister 0151/58026036 wenden.

 

Antrag auf Einbau eines Gartenwasserzählers

Für den Einbau eines Gartenwasserzählers muss bei der Gemeinde Hohberg, Eigenbetrieb Wasserversorgung ein Antrag gestellt werden. 

Nach Installation des Aussenhahnes erfolgt der Einbau und die Abnahme des Gartenwasserzählers durch unsere Mitarbeiter des Eigenbetriebs Wasserversorgung.

Die Absetzung der Abwassergebühren sowie die Abrechnung der Grundgebühr für den Wasserzähler erfolgt anhand des Wasserzählerstandes mit der jährlichen Verbrauchsabrechnung.

Wir weisen daraufhin, dass die über den Gartenwasserzähler verbrauchte Wassermenge nur für die Bewässerung von Pflanzen/Anpflanzungen verwendet werden darf. Eine Befüllung von Schwimmbädern und Pools bzw. eine anderweitige Verwendung ist nicht zulässig.

Antrag auf Einbau eines Gartenwasserzählers

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Trinkwasserhärten

Am 24.10.20223wurde das Trinkwasser in den Ortsnetzen durch das Trinkwasserlabor SGS Analytics Germany GmbH, Lahr auf die Parameter Wasserhärte, Calcium, Magnesium und Base- und Säurekapazität untersucht.

Gemäß § 9 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz veröffentlichen wir hiermit die Werte zu den Wasserhärten, sowie die weiteren Untersuchungswerte.

ParamterEinheitMesswerte Ortsnetz
DiersburgHofweierNiederschofheim
Gesamthärte (als CaO)mmol/l1,311,981,98
Härtebereich § 9 WRMG weichmittelmittel
GesamthärtedH7,411,111,1
Basekapazität bis pH 8,2 (KB 8,2)mmol/l0,1000,2500,250
Säurekapazität bis pH 4,3 (KS 4,3)mmol/l2,303,373,35
     
Calciummg/l426363
Magnesiummg/l6,69,79,7

 

Weitere Informationen

Eigenbetrieb Wasserversorgung Hohberg

Freiburger Straße 32
77749 Hohberg
Tel.: 07808 88-35

Di-Fr 8-12 Uhr, Mi. 14-18 Uhr

E-Mail schreiben

Bereitschaft: 0151 58026036