Zentrale Vormerkung
Über die Zentrale Vormerkung werden künftig alle Vormerkungen für einen Betreuungsplatz, unabhängig vom Träger der Einrichtung, zentral erfolgen. Das Vormerksystem ist ab 01.08.2022 online
Hier geht es zur Zentralen Vormerkung.
Nach der Registrierung können Sie Ihr Kind in bis zu drei Einrichtungen vormerken lassen. Die Vormerkung wird zum entsprechenden Stichtag (01.03 / 01.09) an die Einrichtungen zur Bearbeitung weitergeleitet, welche über die Platzvergabe entscheiden. Besteht in keiner der drei Einrichtungen ein Platz, setzen Sie sich bitte mit dem Sachgebiet Bildung und Soziales der Gemeinde Hohberg in Kontakt.
Die Zentrale Vormerkung soll Ihnen eine einfache Vormerkung von Zuhause aus ermöglichen und Ihnen somit Zeit und Wege ersparen.
Eine Vormerkung garantiert allerdings noch keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz und ersetzt auch nicht die weiteren persönlichen Gespräche zwischen Ihnen und der Einrichtungsleitung.
Bitte machen Sie sich weiterhin einen persönlichen Eindruck von der jeweiligen Einrichtung. Hierfür stehen Ihnen die Einrichtungsleitungen gerne zur Verfügung.
Besteht nach den persönlichen Gesprächen mit Ihnen und der Leitung sowie nach internen Gesprächen bezüglich der Platzverteilung, die Möglichkeit Ihnen einen Platz anzubieten, erhalten Sie von der jeweiligen Einrichtungsleitung eine schriftliche Zusage.
Bei Fragen und zur Beratung stehen wir Ihnen zur Verfügung:
Sachgebiet Bildung und Soziales
Telefon: 07808/88-19
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