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Bebauungsplanes "SO Kindertagesstätte Im Vogelsang" in Hohberg-Niederschopfheim mit Umweltbericht

Bebauungsplan "Sondergebiet (SO) Kindertagesstätte Im Vogelsang“ in Hohberg-Niederschopfheim

 
Der Gemeinderat der Gemeinde Hohberg hat am 30.01.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Sondergebiet Kindertagesstätte Im Vogelsang“ in Hohberg-Niederschopfheim mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB gefasst. Die Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 03.02.2023.
 
-Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB-
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung hat der Gemeinderat am 06.03.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer 4-wöchigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung, Einsicht und Erörterung der Planung, auf der Grundlage des Vorentwurfs in der Fassung vom 20.02.2023, durchzuführen. Die Gelegenheit zur Äußerung, Einsicht und Erörterung der Planung besteht bis zum 14.04.2023 bei der Gemeindeverwaltung Hohberg, Freiburger Str. 32, 77749 Hohberg, Zimmer 009 während den üblichen Dienstzeiten.
Weitere Gelegenheit zur Einsicht der Planunterlagen besteht im Internet auf der Homepage der Gemeindeverwaltung unter “www.hohberg.de“ bei „Rathaus“, „Bebauungsplan "Sondergebiet Kindertagesstätte Im Vogelsang“.
 
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet (SO) Kindertagesstätte Im Vogelsang“ vom 20.02.2023 in der Vorentwurfsfassung besteht aus folgenden Teilen:
- Satzung
- Planzeichnung
- Planungsrechtliche Festsetzungen gem. BauGB
- Örtliche Bauvorschriften gem. LBO Baden-Württemberg
- Begründung
 
An umweltbezogenen Informationen liegen derzeit vor:
-Potentialanalyse mit artenschutzrechtlicher Einschätzung
-Prognose und Beurteilung der durch den Straßen- und Schienenverkehr auf überörtlichen Verkehrswegen im Plangebiet hervorgerufenen Verkehrslärmeinwirkung
 
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,21 ha –einen Teilbereich des Grundstücks Flst.Nr. 921 und des Flst.Nr. 7613- und liegt auf der Gemarkung Niederschopfheim, südlich des Feuerwehrhauses Einsatzabteilung West.
Er wird begrenzt im Norden durch das Flurstück Nr. 7614 (Alte Landstraße), im Osten durch die Geltungsbereichsgrenze (Verlängerung der Flurstücksgrenze Flst.Nr. 7649/7651), im Süden durch das Flurstück Nr. 920, 920/1 und 935 und im Westen durch das Flurstück Nr. 923.
Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Ziele und Zwecke der Planung:
Die Gemeinde Hohberg möchte den Neubau einer Kindertagesstätte realisieren, dazu ist die Schaffung von Planungsrecht notwendig. Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaf Offenburg wird geändert und ein Bebauungsplan wird aufgestellt.
 
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. eingestellt ist.
 
 
Hohberg, den 10.03.2023
 
Andreas Heck
Bürgermeister

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