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7. Änderung Bebauungsplan "Obere Lissen" in Hohberg-Hofweier

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohberg hat am 17.02.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan “Obere Lissen“ in Hohberg-Hofweier zu ändern, den Änderungsentwurf in der Fassung vom 03.02.2020 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die 7. Änderung (vormals bezeichnet als 2. Änderung) des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Auf die Durchführung einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
Während der Frist der Öffentlichen Auslegung (02.03.2020 bis 03.04.2020) war das Rathaus bedingt durch die Corona-Pandemie für die Öffentlichkeit nicht bzw. nur eingeschränkt zugänglich. Um die Rechtssicherheit des Bebauungsplanverfahrens zu gewährleisten, wird die Offenlage wiederholt und die Frist zur Stellungnahme zeitlich nicht verkürzt wie auch inhaltlich nicht beschränkt.
 
Geltungsbereich
Das Planungsgebiet „Obere Lissen“ liegt im Ortsteil Hofweier an der nordöstlichen Grenze des Siedlungsbereichs und handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Der Geltungsbereich des Planentwurfs hat eine Größe von 88.170 qm.
 
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung der Offenlage besteht aus folgenden Teilen:
-Satzung
-Übersichtskarte mit Geltungsbereich
-Begründung
 
Der Planbereich ist im Kartenausschnitt dargestellt.

 
Ziel der Planänderung
In der vorliegenden 7. Änderung des Bebauungsplans “Obere Lissen“ soll das Verbot von Dachaufbauten bei flachgeneigten Dächern aufgehoben werden.
 
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird mit Begründung
 

vom 29.06.2020 bis einschließlich

31.07.2020 (Auslegungsfrist)

bei der Gemeinde Hohberg, Freiburger Straße 32,

77749 Hohberg, Zimmer 009
 

 

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
 
An umweltbezogenen Informationen liegen derzeit vor:
-Eine Artenschutzrechtliche Stellungnahme vom April 2020 welche das Schutzgut Tiere (Vögel und Fledermäuse) untersucht und Maßnahmen zur Eingriffsminimierung bzw. -vermeidung enthält.
 
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der vorgenannten Stelle abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen werden jedoch auf jeden Fall entgegen genommen, auch wenn sie dieser Bitte nicht entsprechen.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
 
Hohberg, den 19.06.2020
 
Klaus Jehle
Bürgermeister
 

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