Schöffenwahl 2023
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Personen, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes in teils mehrstündigen oder mehrtägigen Hauptverhandlungen - körperliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Gesucht werden Bewerber (m/w/d), die in der Gemeinde Hohberg wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden, ebenso wie Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
Der Gemeinderat entscheidet über die Aufnahme der Bewerber in die Vorschlagslisten. Die Vorschlagslisten werden nach der Aufstellung eine Woche lang zur Einsicht ausgelegt. Nach Ablauf der Einspruchsfrist werden die Listen an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Mit der Übersendung der Vorschlagslisten endet die Mitwirkung der Gemeinde Hohberg bei der Wahl der Schöffen. An den Amtsgerichten entscheidet ein Ausschuss über eventuelle Einsprüche und wählt aus den Listen die erforderliche Anzahl an Schöffen aus. Die gewählten Personen werden von den Gerichten in das Ehrenamt eines Schöffen berufen.
Interessenten für das Schöffenamt am Amts- und Landgericht Offenburg können sich bei der Gemeinde Hohberg bis zum 31.03.2023 bewerben. Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Armbruster (Tel. 07808/88-14 oder armbruster(@)hohberg.de) wenden.
Weitergehende Informationen sowie ein Bewerbungsformular für das Schöffenamt finden Sie auf der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de.