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Wasserzählerstände - Ablesen für das Jahr 2024

Abgabetermin 06.12.2024

Hier kommen Sie zum Onlineportal

 

Infos zum Wasserzählerstand
Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2024 benötigen wir Ihre Mithilfe. Wie in den vergangenen Jahren bitten wir Sie, Ihre Zählerstände selbst abzulesen und an uns zu übermitteln.Um Aufwand für den Druck und Portoausgaben für die Ablesekarten zu sparen, sowie die Ressourcen unserer Umwelt zu schonen, hatten wir Sie bei der letzten Ablesung um die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse gebeten. Vorhandene E-Mail-Adressen wurden bereits für diese Abrechnungsperiode übernommen. Die Verbraucher wurden bereits per E-Mail aufgefordert Ihren Wasserzählerstand per E-Mail mitzuteilen.

Hinweis zu Ablesekarte
Aus datenschutzrechtlichen Gründen nachfolgende Anpassungen auf der Ablesekarte vorgenommen:
Der Name des Endkunden unter der Abnahmestelle wird nicht mehr abgedruckt. Des Weiteren wird auf das Unterschriftenfeld verzichtet.
Für diejenigen Verbraucher, die keine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, werden oder sind die Ablesekarten bereits zugestellt worden.
Für eine Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens bitten wir Sie Ihre E-Mail-Adresse leserlich (in Druckbuchstaben) auf der Ablesekarte einzutragen!
Sollten Sie einen Mehrverbrauch feststellen, bitten wir Sie ein Foto des Wasserzählers beizufügen um einen Ablesefehler auszuschließen!

Hinweis zur Jahresabrechnung 2024
Damit der Abrechnung als Berechnungsgrundlage ein vollständiger Jahresverbrauch vom 01.01.-31.12. zugrunde liegt, werden sämtliche abgelesene Zählerstände vom Tag der Ablesung auf den 31. Dezember 2024 hochgerechnet.
Hinweise zur Ablesung 2024:
Zu Ihrer Information ist der letztjährige Zählerstand aufgeführt. Wurde Ihr Hauptwasserzähler im ablaufenden Jahr gewechselt ist dieser Wert mit 0 m³ angegeben. Bitte vergleichen Sie die aufgeführte Wasserzählernummer.

Für die Übermittlung der Wasserzählerstände stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung
Internet:
Hier können Sie den Zählerstand Ihres Hauptwasserzählers melden:
Unter Eingabe Ihres Kassenzeichens und Ihres einmaligen Zugangscodes, die Sie im Selbstablesebrief finden, können Sie sich einloggen und die Wasserzählerstände eingeben. Bitte füllen Sie die vorgegebenen Pflichtfelder aus und tragen Sie den Zählerstand mit allen Ziffern, einschließlich der voranstehenden Nullen, in die zugehörigen Felder ein.
QR-Code:
Mit einem Smartphone können Sie auch den QR-Code auf der Selbstablesekarte abscannen und die Zählerstände eintragen.
Bitte nutzen Sie die Eingabemöglichkeit über das Internetportal oder mittels QR-Code. Der Verwaltungsaufwand wird hierdurch deutlich verringert und eine einfachere, schnellere Erstellung der Abrechnung ermöglicht.
Ablesekarte:
Alternativ können Sie den Ablesewert auch in dem entsprechenden Kartenabschnitt des Selbstablesebriefes eintragen und die Karte per Fax an 0681/587-5011 oder auf dem Postweg portofrei an unser Dienstleistungsunternehmen zusenden. Selbstverständlich können Sie die Karte auch im Rathaus oder den Ortsverwaltungen abgeben.

Sollten wir bis zum 06.12.2024 keine Angaben über Ihren Wasserverbrauch von Ihnen erhalten, werden Ihre Zählerstände anhand Ihres Vorjahresverbrauch geschätzt. Danach abgegebene Zählerstände werden nicht berücksichtigt.
Wir bitten um Verständnis.

Hinweise zu Rückfragen:
Bei telefonischen Rückfragen Tel. 07808/88-35 Frau Münchenbach, beachten Sie bitte die Erreichbarkeit während der Arbeitszeit von Dienstag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Mittwochs von 14.00 Uhr 18.00 Uhr. Gerne können Sie Ihr Anliegen per E-Mail an wasserversorgung@hohberg.de richten.

Hinweise zum Niederschlagswasser:
Bitte beachten Sie, dass Änderungen der angeschlossenen Anlagen oder der Versiegelungsflächen innerhalb eines Monats nach Fertigstellung bzw. Anschluss an die öffentliche Kanalisation angezeigt werden müssen (§ 46 der Abwassersatzung der Gemeinde Hohberg). Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an Frau Münchenbach wenden: Tel. 07808/88-35 oder per E-Mail an muenchenbach@hohberg.de.

Hinweise zu Anträge auf Absetzungen:
Des Weiteren bitten wir um Beachtung, dass Anträge auf Absetzungen nicht eingeleiteter Wassermengen bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu stellen sind.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

 

Hier erhalten Sie die Infos zur Zählerstandsabgabe zum Herunterladen:

Weitere Informationen

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Die Inhalte werden von der Gemeinde Hohberg gepflegt.
Bitte wenden Sie sich bei Neueinträgen, Änderungen oder Anregungen an die Gemeinde Hohberg.

Kontakt

Gemeinde Hohberg
Freiburger Straße 32,
77749 Hohberg
Tel.: 07808 88-0, Fax: 07808 88-49
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