Gemeinde Hohberg

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Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohberg hat am 18.09.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Aufhebungssatzung des Bebauungsplans „Jungenacker“ mit Begründung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung, jeweils in der Fassung vom 10.07.2023, gebilligt.
 
Geltungsbereich
Das Planungsgebiet „Jungenacker“ liegt im Ortsteil Hofweier entlang der „Eschauer Straße“ und handelt sich um ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Für den räumlichen Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ist die Abgrenzung des o.g. Bebauungsplans i.d.F. vom 10.07.2023 maßgebend.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Ziele und Zwecke der Planung:
Im Gebiet des Bebauungsplans gibt es noch ein unbebautes Grundstück. Die vorgelegte Planung hierzu ist mit den „strengen“ Festsetzungen des Bebauungsplans nicht umsetzbar. Auch die Bestandsgebäude des Planungsgebiets werden sich in naher Zukunft im ersten Sanierungs- und Umbauzyklus befinden.

Es zeigt sich hierbei, dass Festsetzungen des Bebauungsplans, welche in den 1970er-Jahren noch üblich waren, den heutigen Erfordernissen nicht mehr entsprechen. Insbesondere folgende Vorgaben des Bebauungsplans zählen hierzu:


- zwingende Vorgabe der Dachneigung mit 32° bis 35°
- teilweise Vorgabe lediglich I Vollgeschoss
- Abstand zu Nachbargrenzen muss mindestens 4,00 m betragen
- geringe Traufhöhe von 4,00 m bei eingeschossigen Gebäuden
- geringe Grundflächenzahl von 0,25
- Kniestockhöhe 0,40 m
- Standort für Garagen ist vorgegeben mit einer maximalen Höhe von 2,50 m.


Durch die angestrebte Aufhebung des Bebauungsplans soll ein sinnvoller Aus- und Umbau der Bestandsimmobilien – und damit deren Weiternutzung – gewährleistet, sowie die Innenverdichtung innerhalb bebauter Ortschaften weiter vorangetrieben werden.


Der Entwurf der Aufhebungssatzung des Bebauungsplans in der Fassung der Offenlage besteht aus folgenden Teilen:

  • Satzung
  • Übersichtskarte
  • Planzeichnung
  • Begründung

 
Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung der Offenlage wird vom
 

vom 25.09.2023 bis einschließlich

27.10.2023 (Auslegungsfrist)

im Internet

 
veröffentlicht. Sie finden die Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeindeverwaltung unter “www.hohberg.de“ bei „Rathaus“, „Bebauungsplan“ und „Aufhebung des Bebauungsplans "Jungenacker“ in Hohberg-Hofweier ".
 
Zusätzlich besteht während des gleichen Zeitraums die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Bebauungsplanunterlagen
 

bei der Gemeinde Hohberg, Freiburger Straße 32, 77749 Hohberg, Zimmer 003

 
während der üblichen Dienststunden.
 
An umweltbezogenen Informationen liegen derzeit vor:
-Artenschutzrechtliche Abschätzung vom 26.06.2023 zur Aufhebung des Bebauungsplans "Jungenacker", Hohberg-Hofweier
 
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der vorgenannten Stelle abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch an die Mailadresse rathaus@hohberg.de, aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Eine digitale Signatur ist bei elektronischer Übermittlung nicht erforderlich.
 
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen werden jedoch auf jeden Fall entgegengenommen, auch wenn sie dieser Bitte nicht entsprechen.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
 
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. eingestellt ist.
 
Hohberg, den 22.09.2023
 
Andreas Heck
Bürgermeister
 

Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Hohberg gepflegt.
Bitte wenden Sie sich bei Neueinträgen, Änderungen oder Anregungen an die Gemeinde Hohberg.

Kontakt

Gemeinde Hohberg
Freiburger Straße 32,
77749 Hohberg
Tel.: 07808 88-0, Fax: 07808 88-49
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