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Aufhebung des Bebauungsplans "Jungenacker" in Hohberg-Hofweier im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohberg hat am 24.07.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Jungenacker“ in Hohberg-Hofweier aufzuheben.
 
Maßgebend für die Aufhebung des Bebauungsplanes ist der Geltungsbereich vom 17.05.2023.
 
Das Planungsgebiet „Jungenacker““ liegt im Ortsteil Hofweier entlang der „Eschauer Straße“ und handelt sich um ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgenden Kartenausschnitt:

Die Planzeichnung kann während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Gemeinde Hohberg, Freiburger Straße 32, 77749 Hohberg, Zimmer 009, eingesehen werden. Jeder kann die Planzeichnung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
 
Ziele und Zwecke der Planung
Im Gebiet des Bebauungsplans gibt es noch ein unbebautes Grundstück. Die vorgelegte Planung hierzu ist mit den „strengen“ Festsetzungen des Bebauungsplans nicht umsetzbar. Auch die Bestandsgebäude des Planungsgebiets werden sich in naher Zukunft im ersten Sanierungs- und Umbauzyklus befinden.
Es zeigt sich hierbei, dass Festsetzungen des Bebauungsplans, welche in den 1970er-Jahren noch üblich waren, den heutigen Erfordernissen nicht mehr entsprechen.
Insbesondere folgende Vorgaben des Bebauungsplans zählen hierzu:
- zwingende Vorgabe der Dachneigung mit 32° bis 35°
- teilweise Vorgabe lediglich I Vollgeschoss
- Abstand zu Nachbargrenzen muss mindestens 4,00 m betragen
- geringe Traufhöhe von 4,00 m bei eingeschossigen Gebäuden
- geringe Grundflächenzahl von 0,25
- Kniestockhöhe 0,40 m
- Standort für Garagen ist vorgegeben mit einer maximalen Höhe von 2,50 m.
 
Durch die angestrebte Aufhebung des Bebauungsplans soll ein sinnvoller Aus- und Umbau der Bestandsimmobilien – und damit deren Weiternutzung – gewährleistet, sowie die Innenverdichtung innerhalb bebauter Ortschaften weiter vorangetrieben werden.
 
Der Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
 
Hohberg, den 28.07.2023
 
Andreas Heck
Bürgermeister

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Tel.: 07808 88-0, Fax: 07808 88-49
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