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Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 3. Stufe für die Gemeinde Hohberg -Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Musterberichts zum Lärmaktionsplan (4. Stufe)-

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2024 beschlossen den Lärmaktionsplan der 3. Stufe der Gemeinde Hohberg vom 03.06.2019 mittels des Musterberichts der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) fortzuschreiben.

Der Planentwurf des Musterberichts zum Lärmaktionsplan (4. Stufe) wurde gebilligt sowie die Offenlage des Entwurfes und die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans Hohberg ist die Gemarkung Hohberg.

Der Entwurf des Musterberichts zum Lärmaktionsplan (4. Stufe) der Gemeinde Hohberg liegt

vom 02. April 2024 bis einschließlich 03. Mai 2024

bei der Gemeinde Hohberg, Freiburger Straße 32,

77749 Hohberg, Zimmer 003

während den üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können zum Entwurf des Musterberichts zum Lärmaktionsplan (4. Stufe) Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Stellungnahmen können auch elektronisch an die Mailadresse rathaus@hohberg.de, aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Eine digitale Signatur ist bei elektronischer Übermittlung nicht erforderlich.  
 
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen werden jedoch auf jeden Fall entgegengenommen, auch wenn sie dieser Bitte nicht entsprechen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grundstückseigentümer erfolgt nicht.
Weitere Gelegenheit zur Einsicht der Unterlagen besteht im Internet auf der Homepage der Gemeindeverwaltung unter www.hohberg.de in der Rubrik „Neues aus Hohberg“.
 
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen im Originalzustand (Kopien) oder in Auszügen (Zitate) in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.
 
Hohberg, den 28.03.2024
 
Andreas Heck
Bürgermeister

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Bitte wenden Sie sich bei Neueinträgen, Änderungen oder Anregungen an die Gemeinde Hohberg.

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Freiburger Straße 32,
77749 Hohberg
Tel.: 07808 88-0, Fax: 07808 88-49
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