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Öffentliche Bekanntmachung Bebaungsplan "Mühlberg" in Hohberg Diersburg

Bebauungsplan "Mühlberg" in Hohberg-Diersburg mit Umweltbericht nach § 2a BauGB
-Bekanntmachung der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans "Mühlberg" in Hohberg-Diersburg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltbericht vom 12.12.2022
-Bekanntmachung des erneuten Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohberg hat am 08.04.2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "Mühlberg" in Hohberg-Diersburg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltbericht vom 12.12.2022 aufgehoben.
Im Weiteren hat der Gemeinderat am 08.04.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Mühlberg" in Hohberg-Diersburg mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB neu gefasst. Maßgebend ist der Vorentwurf in der Fassung vom 13.03.2024.

-Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB-
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung hat der Gemeinderat am 08.04.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer 4-wöchigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung, Einsicht und Erörterung der Planung, auf der Grundlage des Vorentwurfs in der Fassung vom 13.03.2024, durchzuführen. Die Gelegenheit zur Äußerung, Einsicht und Erörterung der Planung besteht bis zum 10.05.2024 bei der Gemeindeverwaltung Hohberg, Freiburger Str. 32, 77749 Hohberg, Zimmer 009 während den üblichen Dienstzeiten. Weitere Gelegenheit zur Einsicht der Planunterlagen besteht im Internet auf der Homepage der Gemeindeverwaltung unter “www.hohberg.de“ bei „Rathaus“, „Bebauungsplan Mühlberg“.

 
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „"Mühlberg" vom 13.03.2024 in der Vorentwurfsfassung besteht aus folgenden Teilen:
-Satzung
-Übersichtskarte
-Planzeichnung
-Planungsrechtliche Festsetzungen gem. BauGB
-Örtliche Bauvorschriften gem. LBO Baden-Württemberg
-Begründung
 
An umweltbezogenen Informationen liegen derzeit vor:

- Umweltbericht zum Bebauungsplan "Mühlberg", Hohberg-Diersburg - Stand Februar 2024
- Potentialanalyse mit artenschutzrechtlicher Relevanzprüfung Bebauungsplan "Mühlberg", Hohberg-Diersburg - Stand: 14.06.2023
- Altbergbauliches Gutachten zum Bebauungsplan "Mühlberg", Hohberg-Diersburg - Stand: 27.06.2023
- Geotechnisches Gutachten - Bodengutachten – Abfalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Mühlberg", Hohberg-Diersburg - Stand: 02.10.2023
 
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,33 ha und liegt im Nord/Osten des Ortsteils Diersburg nördlich der Sportplatzstraße. Er wird begrenzt im Norden durch Flurstück Nr. 1076, im Westen durch die Flurstücke Nr. 1065 (Straßengrundstück), 1059, 1047, 1042, 1/5 und im Süden durch das Flurstück Nr. 1039 sowie im Osten durch das Flurstück Nr. 1065 (Straßengrundstück). Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll kurzfristig der anstehende Bedarf ortsansässiger Bauwilliger befriedigt werden, nachdem in den zuletzt erschlossenen Baugebieten in anderen Ortsteilen alle Bauplätze verkauft bzw. bebaut sind oder sich in Privateigentum befinden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans "Mühlberg" soll mit dem Bau von Einzel- und Doppelhäusern dem Bedarf an Wohnraum Rechnung getragen werden. Durch die dezentrale Entwicklung von Wohnbaugebieten in den Ortsteilen soll dazu beigetragen werden, die bauliche und infrastrukturelle Entwicklung der Ortsteile für die Zukunft zu sichern. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der mittel- und langfristigen Sicherung der Nahversorgung sowie der Tragfähigkeit der Kindergärten und der Schulen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Grundlagen zur Erschließung des Baugebiets zu schaffen.
 
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. eingestellt ist.
 
Der Aufhebungs- und erneute Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
 
Hohberg, den 12.04.2024
 
Andreas Heck
Bürgermeister

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