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4. Änderung Bebauungsplan "Binzburgstraße" in Hohberg-Hofweier

Öffentliche Bekanntmachung
 
4. Änderung des Bebauungsplanes ’Binzburgstraße’ in Hohberg-Hofweier
-Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 18.03.2013
-Aufstellungsbeschluss vom 18.03.2019 
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Hohberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2019 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss der 4. Änderung des Bebauungsplans „Binzburgstraße“ in Hohberg-Hofweier vom 18.03.2013 aufzuheben.
In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat beschlossen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Binzburgstraße“ in Hohberg-Hofweier erneut zu ändern.
 
Für den Planbereich ist der Geltungsbereich vom 07.03.2019 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

 
Die Planzeichnung kann während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Gemeinde Hohberg, Freiburger Straße 32, 77749 Hohberg, Zimmer 104 eingesehen werden. Jeder kann die Planzeichnung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
 
Ziele und Zweck der Planung
Mit der jetzigen 4. Änderung des Bebauungsplanes ist keine Erweiterung des Geltungsbereichs beabsichtigt. Mit dieser werden die Voraussetzungen für eine klare, überschaubare und einheitliche Planungsgrundlage geschaffen, städtebauliche Spannungen verhindert sowie Festsetzungen zur Sicherung der Art der Nutzung von Teilflächen getroffen. Die o.g. Planungsabsicht wird durch folgende einzelne Änderungen konkretisiert:
 
-Überprüfung und ggf. Reduzierung der maximalen First- und Traufhöhen zur Sicherung einer homogenen städtebaulichen Höhenentwicklung von der „Binzburgstraße“ hin zum „Brügelweg“; Entwicklung eines Ensembles
-Festsetzungen zur Zahl der maximalen Wohneinheiten im „Mischgebiet“ der Fläche 4 zur Sicherung der Durchmischung von Wohnen und Gewerbe
-Vermeidung von unerwünschter Verdichtungen; Anpassung von Baufenstern
-Planungsrechtliche Festsetzung einer bereits hergestellten Straßenverkehrsfläche Flst.Nr. 1207/14 (Binzburgstraße) zur Erschließung der Grundstücke Flst.Nr. 1207/10, 1207/11 und 1207/12 (Fläche 4)
 
-Planungsrechtliche Festsetzung der bereits hergestellten Erweiterung der Straßenverkehrsfläche Flst.Nr. 6200/15 (Franckensteinstraße) zur Erschließung der Grundstücke Flst.Nr. 6200, 6200/12, 6200/28 und 6200/29 (Fläche 1)
-Planungsrechtliche Festsetzung einer bereits hergestellten Straßenverkehrsfläche sowie der Erweiterung der Straßenverkehrsfläche Flst.Nr. 6200/15 (Franckensteinstraße) zur Erschließung der Grundstücke Flst.Nr. 7650/2, 7650/6, 7650/1 und 7650 (Fläche 5)
-Vereinheitlichung der Festsetzung für die Firsthöhe auf 10 m in Begründung und Nutzungsschablone der Planzeichnung
 
Der Aufhebungs- und erneute Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
 
Hohberg, den 22.03.2019
 
 
Klaus Jehle
Bürgermeister
 

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