Gemeinde Hohberg

Seitenbereiche

Herzlich Willkommen in Hohberg
Navigation

Seiteninhalt

Bebauungsplan "Sondergebiet Kindertagesstätte Im Vogelsang" in Hohberg-Niederschopfheim

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohberg hat am 30.01.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Sondergebiet Kindertagesstätte Im Vogelsang“ in Hohberg-Niederschopfheim mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB gefasst.
 
Maßgebend für die Aufstellung ist der Geltungsbereich vom 18.01.2023.
 
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,21 ha und liegt auf der Gemarkung Niederschopfheim, südlich des Feuerwehrhauses Einsatzabteilung West.
Er wird begrenzt im Norden durch das Flurstück Nr. 7614 (Alte Landstraße), im Osten durch das Flurstück Nr. 7622 und 4563, im Süden durch das Flurstück Nr. 920, 920/1 und 935 und im Westen durch das Flurstück Nr. 923.
 
Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Die Planzeichnung kann während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Gemeinde Hohberg, Freiburger Straße 32, 77749 Hohberg, Zimmer 009, eingesehen werden. Jeder kann die Planzeichnung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
 
Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Hohberg möchte den Neubau einer Kindertagesstätte realisieren, dazu ist die Schaffung von Planungsrecht notwendig: der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaf Offenburg wird geändert und ein Bebauungsplan wird aufgestellt.
 
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
 
 
Hohberg, den 03.02.2023
 
Andreas Heck
Bürgermeister

Weitere Informationen