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Bebauungsplan "Auf dem Buserig II" in Hohberg-Niederschopfheim

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohberg hat am 12.12.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich "Auf dem Buserig II" in Hohberg-Niederschopfheim einen Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.
 
Maßgebend für die Aufstellung ist der Geltungsbereich vom 28.11.2022:

Ziele und Zwecke der Planung:
Der Bebauungsplan „Auf dem Buserig“ aus dem Jahr 1961 wurde nur in Teilbereichen verwirklicht. Der überwiegende Teil des Geltungsbereichs ist bis heute unbebaut und nicht erschlossen. Das Planungsgebiet stellt damit eine der letzten Flächen im Innenbereich der Gemeinde Hohberg dar, die im Zuge von Innenentwicklungsmaßnahmen zu Wohnbauland entwickelt werden kann.
Die Grundstückseigentümer haben Interesse an einer Entwicklung und ein Investor möchte in diesem Bereich ein Wohnbauprojekt mit fünf Kettenhäusern und zwei Mehr-familienhäusern (jeweils 2 Wohneinheiten) errichten, um damit dringend benötigen Wohnraum in Hohberg zu schaffen. In der Gemeinde Hohberg besteht Bedarf an neuen Wohnbauflächen. Die Gemeinde ist bestrebt, diesen Bedarf in den einzelnen Ortsteilen nach und nach zu decken. Es ist deshalb erforderlich, die bereits im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche zu entwickeln, um den Bedarf an Wohnbauflächen im Ortsteil Niederschopfheim decken zu können. Die Planung soll außerdem dazu beitragen, die bauliche und infrastrukturelle Entwicklung des Ortsteils zu sichern.
 
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,78 ha und liegt am nord-westlichen Rand des Ortsteils Niederschopfheim der Gemeinde Hohberg, zwischen „Alter Landstraße“ und Bundesstraße B3. Er wird begrenzt im Norden durch die Flurstücke Nr. 6604/1, 6607 (Straßengrundstück) und 6604/3, im Osten durch die Alte Landstraße sowie Teilbereiche der Flurstücke Nr. 6601 und 6598, im Süden durch die Flurstücke Nr. 1775/4, 1775/3, 1775/2, 1775/1 sowie 1775 und im Westen durch das Straßenflurstück der B3, Flurstück Nr. 7693.
 
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
 
Hohberg, den 16.12.2022
 
Andreas Heck
Bürgermeister

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