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Gemeinde Hohberg (Druckversion)

Bebauungsplan

Bebauungsplan "Sondergebiet (SO) Kindertagesstätte Im Vogelsang" in Hohberg-Niederschopfheim

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohberg hat am 05.07.2023 in öffentlicher Sitzung

  • den Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet (SO) Kindertagesstätte Im Vogelsang“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften, jeweils in der Fassung vom 20.06.2023, gebilligt
  • sowie über die Anregungen aus der ersten Offenlage entschieden und beschlossen, diese Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 
 
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,96 ha –einen Teilbereich des Grundstücks Flst.Nr. 921- und liegt auf der Gemarkung Niederschopfheim, südlich des Feuerwehrhauses Einsatzabteilung West.
Er wird begrenzt im Norden durch das Flurstück Nr. 7614 (Alte Landstraße), im Osten durch die Geltungsbereichsgrenze (Verlängerung der Flurstücksgrenze Flst.Nr. 7613), im Süden durch das Flurstück Nr. 920/1 und 935 und im Westen durch das Flurstück Nr. 923.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

 
Ziele und Zwecke der Planung:
Die Gemeinde Hohberg möchte den Neubau einer Kindertagesstätte realisieren, dazu ist die Schaffung von Planungsrecht notwendig. Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaf Offenburg wird geändert und ein Bebauungsplan wird aufgestellt.
 
Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung der Offenlage besteht aus folgenden Teilen:

  • Satzung
  • Übersichtskarte
  • Planzeichnung
  • Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften
  • gemeinsame Begründung

 
Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung der Offenlage wird vom
 

vom 24.07.2023 bis einschließlich

25.08.2023 (Auslegungsfrist)

im Internet

 
veröffentlicht. Sie finden die Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeindeverwaltung unter “www.hohberg.de“ bei „Rathaus“, „Bebauungsplan“ und „Bebauungsplan "Sondergebiet (SO) Kindertagesstätte Im Vogelsang“ in Hohberg-Niederschopfheim".
 
Zusätzlich besteht während des gleichen Zeitraums die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Bebauungsplanunterlagen
 

bei der Gemeinde Hohberg, Freiburger Straße 32,

77749 Hohberg, Zimmer 009
 

während der üblichen Dienststunden.
 
An umweltbezogenen Informationen liegen derzeit vor:
-ein Umweltbericht, der die Schutzgüter Pflanzen und Tiere einschließlich Biologische Vielfalt, Boden/Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft (Landschafts- und Ortsbild), Mensch (Gesundheit und Erholung/Freizeit) sowie Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter untersucht und Maßnahmen zur Eingriffsminimierung bzw. -vermeidung für die einzelnen Schutzgüter, soweit betroffen, enthält
-Potentialanalyse mit artenschutzrechtlicher Einschätzung
-Prognose und Beurteilung der im Plangebiet resultierenden Verkehrslärmeinwirkung (Straßen und Schiene) sowie der Betriebslärmeinwirkung (Freiwillige Feuerwehr)
-Baugrundvoruntersuchung zum Bebauungsplan
-eine Stellungnahme des Abwasserzweckverbands Raum Offenburg zur Grundstücksentwässerung, insbesondere zur Versickerung des Niederschlagswassers
-eine Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vordringlich zu einem etwaigen Setzungsverhalten (Geotechnik) sowie zum Umgang mit Boden und Grundwasser
-eine Stellungnahme des NABU Südbaden zum Verkehr, zum Artenschutz und zur Flächenversiegelung
-eine Stellungnahme des BUND Hohberg zur Art der baulichen Nutzung, zur Grundflächenzahl (GRZ), zur Geschossigkeit, zu etwaigen Nebenanlagen, zur Außenbeleuchtung, zur Dachbegrünung und Photovoltaiknutzung, zu Einfriedungen, zum Umgang mit Boden, zu Schutzgebieten, zum Klimaschutz, zur Standortwahl, zur künftigen Nutzung der Fläche, zum Heizkonzept, zum Lärmschutz und zur verkehrlichen Anbindung
-eine Stellungnahme des Amts für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht beim Landratsamt Ortenaukreis vordringlich zum Lärmschutz
-eine Stellungnahme des Amts für Umweltschutz beim Landratsamt Ortenaukreis zur Verträglichkeit der geplanten Bebauung mit den Belangen des Natur- und Artenschutzes
-eine Stellungnahme des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz beim Landratsamt Ortenaukreis zum Bauen im Grundwasser, zum Wasserschutzgebiet, zur Abwasserbeseitigung, zu Altlasten, zum Bodenschutz sowie zum Lärmschutz
-eine Stellungnahme des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft beim Landratsamt Ortenaukreis zur Abfallbeseitigung
-eine Stellungnahme des Amts für Landwirtschaft beim Landratsamt Ortenaukreis zur Inanspruchnahme landwirtschaftlichem Boden/Fläche und zu für die Landwirtschaft ortsüblichen charakteristischen Emissionen
 
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der vorgenannten Stelle abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch an die Mailadresse rathaus@hohberg.de, aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Eine digitale Signatur ist bei elektronischer Übermittlung nicht erforderlich.
 
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen werden jedoch auf jeden Fall entgegengenommen, auch wenn sie dieser Bitte nicht entsprechen.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
 
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. eingestellt ist.
 
Hohberg, den 14.07.2023
 
Andreas Heck
Bürgermeister

http://www.hohberg.de//de/rathaus/bebauungsplan