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Bebauungsplan "Mühlberg" in Hohberg-Diersburg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltbericht

Die Planzeichnung kann während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Gemeinde Hohberg, Freiburger Straße 32, 77749 Hohberg, Zimmer 009 eingesehen werden. Jeder kann die Planzeichnung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
 
Ziele und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll kurzfristig der anstehende Bedarf ortsansässiger Bauwilliger befriedigt werden, nachdem in den zuletzt erschlossenen Baugebieten in anderen Ortsteilen alle Bauplätze verkauft bzw. bebaut sind oder sich in Privateigentum befinden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans "Mühlberg" soll neben dem Bau von freistehenden Einzel- und Doppelhäusern ggf. auch durch die Errichtung von Geschosswohnungsbau dem steigenden Bedarf an kleineren Wohnungen für junge Erwachsene und ältere Menschen Rechnung getragen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Grundlagen zur Erschließung des Baugebiets zu schaffen.
 
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
 
Hohberg, den 16.12.2022
 
 
Andreas Heck
Bürgermeister

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohberg hat am 12.12.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13b BauGB den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Mühlberg“ im beschleunigten Verfahren ohne Umweltbericht gefasst.
 
Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m. 13a BauGB durchgeführt. Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird verzichtet. Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Gemäß § 13b BauGB ist die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren möglich, wenn hierdurch die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.
 
Maßgebend für die Aufstellung ist der Geltungsbereich vom 15.11.2022.
 
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,34 ha und liegt im Nord/Osten des Ortsteils Diersburg nördlich der Sportplatzstraße.
Er wird begrenzt im Norden durch die Flurstücke Nr. 1076, 1075 und 1074, im Westen durch die Flurstücke Nr. 1/5, 1042, 1059 und 1065 (Straßengrundstück), im Süden durch das Flurstück Nr. 1039 sowie im Osten durch das Flurstück Nr. 1065 (Straßengrundstück).
 
Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

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