Seite drucken
Gemeinde Hohberg (Druckversion)

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte zum 01.01.2023

Öffentliche Bekanntmachung
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwertkarten der Gemeinde Hohberg zum 01.01.2023

Der  bisherige Gemeinsame Gutachterausschuss Offenburg hat gemäß § 196 Absatz 3 des  Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 am 5. April  2023 die Bodenrichtwerte für die Stadt Offenburg sowie für die Gemeinden  Durbach, Hohberg und Ortenberg am 4. April 2023 zum Wertermittlungsstichtag  01.01.2023 ermittelt und beschlossen.

Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück hinsichtlich seiner Grundstücksmerkmale (zum Beispiel des Erschließungszustands, des beitrags- und abgaben-rechtlichen Zustands, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung) sind bei der Ermittlung des Verkehrswertes des betreffenden Grundstücks zu berücksichtigen.

Die aktuellen Werte sind bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg verfügbar.
E-Mail: Gutachterausschuss@offenburg.de
Tel: 0781/82-2523
Tel: 0781/82-2299

Folgende Möglichkeit  zur Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarten bestehen:
BORIS-BW (Zentrales  Bodenrichtwertsystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg). Aufruf über:  www.gutachterausschuesse-bw.de

Für schriftliche Auskünfte wird eine Gebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung erhoben.

Hohberg, den 07.07.2023

http://www.hohberg.de//de/rathaus/wohnbauflaechen/bodenrichtwerte